Ab April 2024 werde ich Covid-19-„Impf“-Geschädigte, denen Comirnaty von BioNTech verabreicht wurde, zivil- und strafrechtlich vertreten.
Meine Gründe habe ich Mitte März 2023 in einem Interview mit transition-news ausführlich erläutert:
https://transition-news.org/klage-gegen-biontech-rumgepfuscht-manipuliert-getrickst-gelogen-und-getauscht
Zur nachfolgenden Gliederung:
A)
Aktuelles
B)
Zu den Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG:
I. Allgemeine Informationen
(einschl. schriftliche Begründung BVerwG vom 29.11.2022 zu dem Beschluss vom 7.7.2022 im Volltext)
II. Weitere Option – Verantwortliche verklagen !
III. Ein paar Anmerkungen zum gigantischen Aufwand dieser Verfahren
IV. Schriftsätze zum Verfahren
V. Enige Stimmen zum Verlauf und zum Ausgang der Verfahren:
A) Aktuelles:
Alle aktuelle Informationen finden Sie im Telegram-Kanal „Keine Covidimpfung für Soldaten“
https://reitschuster.de/post/einer-der-groessten-justiz-skandale-der-nachkriegsgeschichte/
16.1.24 Stellungnahme – anonymisiert
24.1.24 Beweisantrag Kämmerer DNA Integration – anonymisiert
Noch Fragen?
B) Zu den Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG:
Die in geführten Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG in Leipzig sind durch die Zurückweisung der Anhörungsrügen der Beschwerdeführer mit Beschlüssen vom 23. Mai 2023 und 3. Juli 2023, die mir erst am 2.8.2023 (!!!) zugestellt worden sind, beendet worden:
2.8.23 Beschlüsse 1 und 2 – anonymisiert
2.8.23 Beschluss 3 – anonymisiert
Damit ist das Unrecht der Beschlüsse dieses Gerichts zu diesen Verfahren vom 7.7.2022 nun endgültig zementiert worden.
Die Not der Soldatinnen und Soldaten, die vollkommen zu Recht diese Covid-19-Injektionen verweigert, wurde damit willkürlich aufrecht erhalten.
Liebe Soldatinnen und Soldaten, lassen Sie sich durch diese unsäglichen Beschlüsse nicht entmutigen.
Der Widerstand gegen diese unverantwortlichen Covid-19-Injektionen geht weiter !!
Allen Menschen, die dem Druck der Covid-19-Injektionsagenda trotz aller Widrigkeiten stand gehalten haben, empfehle ich die Lektüre der Botschaft eines französischen Generals, mit der er allen Ungeimpften seinen hohen Respekt bekundet hat:
I.
Allgemeine Informationen
Hier finden Sie alle Informationen zum Wehrbeschwerdeverfahren von zwei hochrangigen Offizieren der Bundeswehr gegen die Pflicht zur Duldung der Covid-19-Injektionen, die faktisch einer „Impf“-Pflicht entspricht.
Worum ging es bei diesen Verfahren?
Zwei Bundeswehroffiziere haben gegen die Duldungspflicht der Covid-19-„Impfung“ eine Wehrbeschwerde eingelegt. Die Bundesverteidigungsministerin hat am 24. November 2021 die Aufnahme dieser vermeintlichen „Schutz“-„Impfung“ in das Basisimpfschema der Bundeswehr angewiesen.
Das BVerwG hat hierüber in erster und letzter Instanz entschieden.
Die 1. Verhandlung dieser Wehrbeschwerdeverfahren zu AZ. 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 fand am 2. Mai 2022 statt: hier klicken
Der 2. und 3. Verhandlungstag folgten dann am 7. & 8. Juni 2022, wobei am 7. Juni ein Vertreter des RKI (zur angeblichen Wirksamkeit der Covid-19-mod. mRNA-Injektionen) und des PEI (zu Sicherheitsberichten des PEI) befragt wurden: hier klicken
Am 6.7.22 folgte dann der 4. Tag der Beweisaufnahme, und am 7.7.2022 wurde dann ein Beschluss verkündet, der nach dem Eindruck aller, die diese Verfahren vor Ort verfolgt haben, nur als unfassbarer Justizskandal bezeichnet werden kann.
Diese Auffassung wird in den nachfolgend veröffentlichten Schriftsätzen aus der Zeit ab dem 9.7.2022 eingehend begründet.
Das Verfahren hat mit der Zustellung der o.g. Beschlüsse am 2.8.23 endgültig seinen Abschluss gefunden.
Bei dem Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte man erst nach Anrufung des BVerfGs eine sog. Individualbeschwerde einreichen.
II.
Unabhängig von den o.g. Optionen gibt es auch noch die Möglichkeit, alle Personen, die in irgendeiner Weise für die Schäden der modRNA-Injektionen verantwortlich sind, nach allen in Betracht kommenden Straftatbeständen anzuzeigen und die Rechtsträger der verantwortlichen Behörden mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen zu überziehen.
Hierzu möchte ich nur auf folgende Ausführungen von Martin Schwab in seinem (ebenfalls nachfolgend unter Gliederungspunkt IV. zu findenden) Schriftsatz vom 12.12.2022 (dort Seite 5) hinweisen (Zitat):
„…Bereits in ihrem Schriftsatz vom 11.5.2022 hatte die Beschwerdegegnerin eingeräumt, dass lebensbedrohliche Thrombosen zu den bekannten Impfkomplikationen gehören. Damit hat die Beschwerdegegnerin zugegeben, dass sie ihren Soldaten wissentlich nach dem Leben trachtet. Wer nämlich wissentlich eine lebensbedrohliche Impfung befiehlt, die dann schlussendlich zum Tode des Impflings führt, verwirklicht den Tatbestand des vollendeten Totschlags (§ 212 StGB) und kann sich nicht darauf berufen, der Impfling wäre wahrscheinlicher an einer Infektion verstorben. Selbst wenn nämlich Letzteres stimmen würde, würde es sich um einen unbeachtlichen hypothetischen Kausalverlauf handeln, auf den sich der Impfbefehlsgeber ebenso wenig berufen kann wie jeder andere Täter eines Tötungsdelikts…“
Einige Schweizer Kollegen sind den Schritt, strafrechtlich relevante Zusammenhänge im Kontext mit der schweizer Arzneimittelaufsichts- und Zulassungsbehörde Swissmedic (funktional vergleichbar mit dem deutschen PEI) anzuzeigen, bereits gegangen und haben hierzu schließlich auch die Öffentlichkeit informiert.
Hier das sehr sehenswerte Video zur Medienkonferenz in der Schweiz vom 14.11.2022:
Hier die Zusammenfassung der sehr gut ausgearbeiteten Strafanzeige der schweizer Kollegen aus der Kanzlei Kruse Law vom 14.7.2022:
Zusammenfassung der Strafanzeige der schweizer Kanzlei Kruse Law
Hier der Volltext zu dieser Strafanzeige vom 14.7.2022:
Volltext der Strafanzeige der schweizer Kanzlei Kruse Law vom 14.7.2022
III.
Als mandatführender Anwalt habe ich, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, in 2022 weit mehr (!) als 1.000 Stunden in dieses äußerst wichtige und hochkomplexe Verfahren investiert, und dies war nur möglich, indem ich im 1. Halbjahr 2022 (auch an den Wochenenden) meine gesamte Freizeit opferte und im Verlauf von 2022 ca. 80 – 90 Mandatsanfragen absagte.
Auch andere Bevollmächtigte wie insbesondere Prof. Martin Schwab haben sehr große persönliche Opfer gebracht, um den Vortrag der Beschwerdeführer mit eigenen Schriftsätzen unterstützen zu können.
Dieser Arbeitsaufwand liegt weit jenseits von dem, was irgendjemand hätte erwarten oder hätte bezahlen können.Hier wurde also tatsächlich mit äußerstem Einsatz ein Ziel verfolgt und nicht, wie so oft, irgendeine Spendenbude aufgemacht, wo viel versprochen und dann faktisch gar nichts geleistet wurde.
IV.
Schriftsätze zum Verfahren:
1.
Von mir selbst:
(Bitte beachten Sie, dass mein Kanzleibriefkopf zwischenzeitlich aktualisiert wurde und sich von dem Briefkopf in den folgenden Schriftsätzen – teilweise auch hinsichtlich der Kontaktdaten – unterscheidet. Dies ist mein aktueller Kanzleibriefkopf: Muster.Schreiben neu)
23.2.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
24.2.22 Ergänzung Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
2.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
3.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
8.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
9.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
10.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
14.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
18.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
21.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
28.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
7.4.22 2.Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
14.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
26.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
27.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
28.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
29.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert
2.5.22 Antrag Aussetzung Verhandlung – anonymisiert
6.5.22 Antrag zu PCR-Test u.a.:Prof Kämmerer – anoymisiert
10.5.22 Abstimmung Terminplanungen – anonymisiert
11.5.22 Kontaktdaten Dr. med. Reuther – anonym
12.5.22 Beweisfragen durch Deanna McLeod – anonym
15.5.22 Anforderung Sitzungsprotokoll – anonym
19.5.22 Stellungnahme zu Grundsatzfragen – anonymisiert
20.5.22 Beitrag von Prof. Burkhardt, Deklaration von 17.000 Ärzten u.a. – anonymisiert
Impftreibjagd (2) von Prof. Burkhardt
24.5.22 Zu ladende Vertreter von PEI, RKI und STIKO u.a. – anonymisiert
26.5.22 Weitere Fragen an BW, PEI und BioNTech – anonymisiert
28.5.22 Weitere Fragen an RKI und PEI – anonymisiert
1.6.22 Alternative Heilmethoden, Erledigungserklärung – anonymisiert
16.6.22 Ank. RA Tobias Ulbrich – anonymisiert
22.6.22 Würdigung Einvernahme SVe RKI und PEI – anonymisiert
9.7.22 Verlangen nach dienstl. Erklärung – anonymisiert
14.7.22 Verlangen nach dienstl. Erkl.ärung – anonymisiert
18.7.22 Anhörungsrüge – anonymisiert
19.7.22 Ergänzung.Anhörungsrüge – anonymisiert
4.8.22 Befangenheitsantrag – anonymisiert
9.8.22 Ergänzung.Befangenheitsantrag – anonym.
25.8.22 Weiterer Befangenheitsantrag – anonymisiert
26.8.22 Ergänzung.Weiterer Befangenheitsantrag – anonymisiert
8.9.22 Stellungnahme zu dienstlichen Erklärungen – anonymisiert
9.9.22 Nachtrag – anonymisiert
14.9.22 Nachtrag – anonymisiert
3.10.22 C-19-impfung eine Militäroperation? – anonymisiert
9.10.22 Hinweis auf Entscheidung TDG Süd v. 29.9.22 – anonymisiert
18.10.22 Nachtrag – anonymisiert
25.10.22 Covid-19-injektion auf modRNA-Basis Biowaffe? – anonym.
2.11.22 BW-Inzidenzboard belegt überdurchschn. Erkrankung in BW – anonymisiert
Anlage dazu: beA65Anlage1
5.12.22 Weitere Begründung Anhörungsrüge – anonymisiert
3.1.23 Weitere Begründung Anhörungsrüge – anonymisiert
10.1.23 Übermittlung Gutachten Kämmerer Stand 1.1.23 – anonymisiert
Anlage dazu:
1.1.2023 Prof. Kämmerer Gutachten RT-PCR 230101 final (korrigierte Version)
20.1.23 Stellungnahme – anonymisiert
30.1.23 Antrag Akteneinsicht, irref. Angaben BW, Strafrecht – anonymisiert
17.4.2023 Stellungnahme – anonymisiert
Ein jeder erkenne die Tragweite der beiden folgenden Aufsätze: Gewisse „Tabuthemen“ sind jetzt endlich im juristischen „Mainstream“ angekommen und offenbar auch schon „Mainstream geworden. Diese NVwZ kooperiert mit der NJW, und das ist in Deutschland DIE jur. Zeitschrift. Die Zeiten sind also endgültig vorbei, wo man diskreditiert werden konnte, wenn man die Untauglichkeit dieser Tests und Testorgien oder die Verfassungswidrigkeit der (diversen Formen der) Nötigung zu diesen Covid-19-Injektionen geltend macht:
10.5.2023 Stellungnahme – anonymisiert
9.6.2023 Was wusste das RKI März 2022 ? – anonymisiert
18.7.23 Stellungnahme – anonymisiert
29.7.23 Stellungnahme – anonymisiert
2.8.23 Stellungnahme – anonymisiert
2.
Von Prof. Dr. Martin Schwab
14.4.22 Schriftsatz fertig – anonymisiert
3.6.22 SS fertig Word.Doc Version – anonymisiert
29.6.22 Schriftsatz Martin S. – anonymisiert
1.7.22 Schriftsatz Martin S. – anonymisiert
4.7.22 Schriftsatz – anonymisiert
20.7.22 Anhörungsrüge anonymisiert (2)
13.11.22 Prof.Schwab – Ergänzung.Anhörungsrüge.anonymisiert
12.12.22 Prof. Schwab – Anhörungsrüge Ergänzung II final anonymisiert
1.2.23 Stellungn. von Prof. Schwab, insbes. zu IFR von 0,025 – 0,032% !!! – anonymisiert
3.4.2023 Anhörungsrüge_Ergänzung_IV_03-04-2023 anonymisiert
2.6.23 Anhörungsrüge Erweiterung V_02.06.23_final anonymisiert
3.
Von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich:
19.6.22 Schriftsatz an BVerwG anonymisiert
30.6.22 Schriftsatz an BVerwG – anonymisiert
11.8.22 Befangenheitsantrag anonym
16.8.22 Stellungnahme zu Hinweis BVerwG – anonymisiert
12.12.22 – Begründung_Anhöfungsrüge-anonym
1.2.23 Stellungn. von Prof. Schwab, insbes. zu IFR von 0,025 – 0,032% !!!
4.
Besonders hervorzuhebende Anlagen zu den Schriftsätzen:
Klage_der_Brook_Jackson_vs_Pfizer_gov_uscourts_txed_203248_2_deutsch
1.1.2023 Prof. Kämmerer Gutachten RT-PCR 230101 final (korrigierte Version)
V.