Zu den Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Covid-19-Duldungspflicht/“Impf“-Pflicht der Soldatinnen und Soldaten vor dem BVerwG in Leipzig in 2022:

 

I. Allgemeine Informationen

(einschl. schriftliche Begründung BVerwG vom 29.11.2022 zu dem Beschluss vom 7.7.2022 im Volltext)

II. Weitere Option – Verantwortliche verklagen !

III. Ein paar Anmerkungen zum gigantischen Aufwand dieser Verfahren

IVSchriftsätze zum Verfahren 

V. Einige Stimmen zum Verlauf und zum Ausgang der Verfahren:

 

I.

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie alle Informationen zum Wehrbeschwerdeverfahren von zwei hochrangigen Offizieren der Bundeswehr gegen die Pflicht zur Duldung der Covid-19-Injektionen, die faktisch einer „Impf“-Pflicht entspricht.

29.11.22 Schriftliche Begründung zu Beschluss 1. WDS BVerwG vom 7.7.2022 zu Covid-19-Injektionspflicht Soldaten BW – anonymisiert

Worum ging es bei diesen Verfahren?

Zwei Bundeswehroffiziere haben gegen die Duldungspflicht der Covid-19-„Impfung“ eine Wehrbeschwerde eingelegt. Die Bundesverteidigungsministerin hat am 24. November 2021 die Aufnahme dieser vermeintlichen „Schutz“-„Impfung“ in das Basisimpfschema der Bundeswehr angewiesen.

Das BVerwG hat hierüber in erster und letzter Instanz entschieden.

Die 1. Verhandlung dieser Wehrbeschwerdeverfahren zu AZ.  1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 fand am 2. Mai 2022 statt: hier klicken

Der 2. und 3. Verhandlungstag folgten dann am 7. & 8. Juni 2022, wobei am 7. Juni ein Vertreter des RKI (zur angeblichen Wirksamkeit der Covid-19-mod. mRNA-Injektionen) und des PEI (zu Sicherheitsberichten des PEI) befragt wurden: hier klicken

Am 6.7.22 folgte dann der 4. Tag der Beweisaufnahme, und am 7.7.2022 wurde dann ein Beschluss verkündet, der nach dem Eindruck aller, die diese Verfahren vor Ort verfolgt haben, nur als unfassbarer Justizskandal bezeichnet werden kann.

Zwei kritische Beiträge über die bemerkenswerten Vorgänge in diesem Verfahren:

https://reitschuster.de/post/einer-der-groessten-justiz-skandale-der-nachkriegsgeschichte/

Von einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGs) in Karlsruhemit einer Verfassungsbeschwerde (VB) haben sich die Beschwerdeführer nichts mehr versprochen, auch wenn eine solche VB zu 100% begründet gewesen wäre. Es ist bekannt, wie das BVerfG in den letzten Jahren mit Verfassungsbeschwerden gegen sog. Anti-Corona-Maßnahmen und gegen die Masernimpfpflicht etc. umgegangen ist, siehe hierzu nur folgender Rubikon-Artikel vom 16.3.2021: hier klicken

Die Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG in Leipzig sind somit durch die Zurückweisung der Anhörungsrügen der Beschwerdeführer mit Beschlüssen vom 23. Mai 2023 und 3. Juli 2023, die mir erst am 2.8.2023 (!!!) zugestellt worden sind, rechtskräftig beendet worden:

2.8.23 Beschlüsse 1 und 2 – anonymisiert

2.8.23 Beschluss 3 – anonymisiert

Damit ist das Unrecht der Beschlüsse dieses Gerichts zu diesen Verfahren vom 7.7.2022 nun endgültig zementiert worden.

Allen Menschen, die dem Druck der Covid-19-Injektionsagenda trotz aller Widrigkeiten stand gehalten haben, empfehle ich die Lektüre der Botschaft eines französischen Generals, mit der er allen Ungeimpften seinen hohen Respekt bekundet hat:

hier klicken

 

II.

Unabhängig von den o.g. Optionen gibt es auch noch die Möglichkeit, alle Personen, die in irgendeiner Weise für die Schäden der modRNA-Injektionen verantwortlich sind, nach allen in Betracht kommenden Straftatbeständen anzuzeigen und die Rechtsträger der verantwortlichen Behörden mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen zu überziehen.

 

III.

Als mandatführender Anwalt habe ich, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, in 2022 weit mehr (!) als 1.000 Stunden in dieses äußerst wichtige und hochkomplexe Verfahren investiert, und dies war nur möglich, indem ich im 1. Halbjahr 2022 (auch an den Wochenenden) meine gesamte Freizeit opferte und im Verlauf von 2022 ca. 80 – 90 Mandatsanfragen absagte.

Auch andere Bevollmächtigte wie insbesondere Prof. Martin Schwab haben sehr große persönliche Opfer gebracht, um den Vortrag der Beschwerdeführer mit eigenen Schriftsätzen unterstützen zu können.

Dieser Arbeitsaufwand liegt weit jenseits von dem, was irgendjemand hätte erwarten oder hätte bezahlen können.

Hier wurde also tatsächlich mit äußerstem Einsatz ein Ziel verfolgt und nicht, wie so oft, irgendeine Spendenbude aufgemacht, wo viel versprochen und dann faktisch gar nichts geleistet wurde.

 

IV.

Schriftsätze zum Verfahren:

1.

Von mir selbst:

(Bitte beachten Sie, dass mein Kanzleibriefkopf zwischenzeitlich aktualisiert wurde und sich von dem Briefkopf in den folgenden Schriftsätzen – teilweise auch hinsichtlich der Kontaktdaten – unterscheidet. Dies ist mein aktueller Kanzleibriefkopf: Muster.Schreiben neu)

23.2.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

24.2.22 Ergänzung Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

3.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

8.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

9.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

10.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

18.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

21.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

7.4.22 2.Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

26.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

27.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

29.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.5.22 Antrag Aussetzung Verhandlung – anonymisiert

6.5.22 Antrag zu PCR-Test u.a.:Prof Kämmerer – anoymisiert

10.5.22 Abstimmung Terminplanungen – anonymisiert

11.5.22 Kontaktdaten Dr. med. Reuther – anonym

12.5.22 Beweisfragen durch Deanna McLeod – anonym

15.5.22 Anforderung Sitzungsprotokoll – anonym

19.5.22 Stellungnahme zu Grundsatzfragen – anonymisiert

20.5.22 Beitrag von Prof. Burkhardt, Deklaration von 17.000 Ärzten u.a. – anonymisiert

Impftreibjagd (2) von Prof. Burkhardt

24.5.22 Zu ladende Vertreter von PEI, RKI und STIKO u.a. – anonymisiert

26.5.22 Weitere Fragen an BW, PEI und BioNTech – anonymisiert

28.5.22 Weitere Fragen an RKI und PEI – anonymisiert

1.6.22 Alternative Heilmethoden, Erledigungserklärung – anonymisiert

16.6.22 Ank. RA Tobias Ulbrich – anonymisiert

22.6.22 Würdigung Einvernahme SVe RKI und PEI – anonymisiert

9.7.22 Verlangen nach dienstl. Erklärung – anonymisiert

14.7.22 Verlangen nach dienstl. Erkl.ärung – anonymisiert

18.7.22 Anhörungsrüge – anonymisiert

19.7.22 Ergänzung.Anhörungsrüge – anonymisiert

4.8.22 Befangenheitsantrag – anonymisiert

9.8.22 Ergänzung.Befangenheitsantrag – anonym.

25.8.22 Weiterer Befangenheitsantrag – anonymisiert

26.8.22 Ergänzung.Weiterer Befangenheitsantrag – anonymisiert

8.9.22 Stellungnahme zu dienstlichen Erklärungen – anonymisiert

9.9.22 Nachtrag – anonymisiert

14.9.22 Nachtrag – anonymisiert

3.10.22 C-19-impfung eine Militäroperation? – anonymisiert

9.10.22 Hinweis auf Entscheidung TDG Süd v. 29.9.22 – anonymisiert

Wichtiger Beschluss des Truppendienstgerichcts Süd 4. Kammer Beschluss vom 29.9.2022 – S 5 BLc 11:22 gegen Vollstreckung Disziplinarbuße

18.10.22 Nachtrag – anonymisiert

25.10.22 Covid-19-injektion auf modRNA-Basis Biowaffe? – anonym.

2.11.22 BW-Inzidenzboard belegt überdurchschn. Erkrankung in BW – anonymisiert

Anlage dazu: beA65Anlage1

5.12.22 Weitere Begründung Anhörungsrüge – anonymisiert

3.1.23 Weitere Begründung Anhörungsrüge – anonymisiert

10.1.23 Übermittlung Gutachten Kämmerer Stand 1.1.23 – anonymisiert

Anlage dazu:

1.1.2023 Prof. Kämmerer Gutachten RT-PCR 230101 final (korrigierte Version)

20.1.23 Stellungnahme – anonymisiert

30.1.23 Antrag Akteneinsicht, irref. Angaben BW, Strafrecht – anonymisiert

17.4.2023 Stellungnahme – anonymisiert

Ein jeder erkenne die Tragweite der beiden folgenden Aufsätze: Gewisse „Tabuthemen“ sind jetzt endlich im juristischen „Mainstream“ angekommen und offenbar auch schon „Mainstream geworden. Diese NVwZ kooperiert mit der NJW, und das ist in Deutschland DIE jur. Zeitschrift. Die Zeiten sind also endgültig vorbei, wo man diskreditiert werden konnte, wenn man die Untauglichkeit dieser Tests und Testorgien oder die Verfassungswidrigkeit der (diversen Formen der) Nötigung zu diesen Covid-19-Injektionen geltend macht:

beA103Anlage

beA6Anlage

10.5.2023 Stellungnahme – anonymisiert

9.6.2023 Was wusste das RKI März 2022 ? – anonymisiert

18.7.23 Stellungnahme – anonymisiert

29.7.23 Stellungnahme – anonymisiert

2.8.23 Stellungnahme – anonymisiert

 

2.

Von Prof. Dr. Martin Schwab

14.4.22 Schriftsatz fertig – anonymisiert

3.6.22 SS fertig Word.Doc Version – anonymisiert

29.6.22 Schriftsatz Martin S. – anonymisiert

beA3Anlage

1.7.22 Schriftsatz Martin S. – anonymisiert

4.7.22 Schriftsatz – anonymisiert

20.7.22 Anhörungsrüge anonymisiert (2)

13.11.22 Prof.Schwab – Ergänzung.Anhörungsrüge.anonymisiert

Anlage 84 Verzeichnis im Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Impfpflicht der Soldaten zitierten Vorschriften

12.12.22 Prof. Schwab – Anhörungsrüge Ergänzung II final anonymisiert

1.2.23 Stellungn. von Prof. Schwab, insbes. zu IFR von 0,025 – 0,032% !!! – anonymisiert

3.4.2023 Anhörungsrüge_Ergänzung_IV_03-04-2023 anonymisiert

2.6.23 Anhörungsrüge Erweiterung V_02.06.23_final anonymisiert

 

3.

Von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich:

19.6.22 Schriftsatz an BVerwG anonymisiert

30.6.22 Schriftsatz an BVerwG – anonymisiert

11.8.22 Befangenheitsantrag anonym

16.8.22 Stellungnahme zu Hinweis BVerwG – anonymisiert

12.12.22 – Begründung_Anhöfungsrüge-anonym

1.2.23 Stellungn. von Prof. Schwab, insbes. zu IFR von 0,025 – 0,032% !!!

 

4.

Besonders hervorzuhebende Anlagen zu den Schriftsätzen:

Klage_der_Brook_Jackson_vs_Pfizer_gov_uscourts_txed_203248_2_deutsch

1.1.2023 Prof. Kämmerer Gutachten RT-PCR 230101 final (korrigierte Version)

 

V.

Einige kleine Auswahl der Beiträge zum Verlauf und zum Ausgang der Verfahren: