Nachfolgende Gliederung:

I. Allgemeine Informationen zum Strafverfahren

II. Spenden / Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten / Wovon bitte Abstand genommen wird 

III. Interviews und öffentliche Auftritte zu diesem Strafverfahren

 

I. Allgemeine Informationen zum Strafverfahren gegen Frau Dr. med. Bianca Sabine Witzschel vor dem Landgericht Dresden

Frau Dr. Witzschel wird seit dem 23.3.2026 von mir als Wahlverteidiger vertreten.

Mittlerweile weiß ganz Deutschland von dem Schicksal der Ärztin Dr. med. Bianca Sabine Witzschel aus Moritzburg, die vom Landgericht Dresden mit Urteil vom 17.6.2025 – AZ. 15 KLs 734 Js 35923/21 insbesondere wegen „des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1003 Fällen“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden ist. Zudem hat das LG Dresden ihr für die Dauer von 3 Jahren die Ausübung ihres ärztlichen Berufs untersagt. Die Landesdirektion Sachsen hatte bereits mit Bescheid vom 1.2.2022 das Ruhen der ärztlichen Approbation angeordnet. In dem Urteil wurde überdies die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 47.186,45 € angeordnet.

Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem der BGH die Revision der Frau Dr. Witzschel mit Beschluss vom 27.8.2025 – AZ. 5 StR 130/25 (von einer unwesentlichen Klarstellung zum Schuldspruch abgesehen) als unbegründet verworfen hat.

Frau Dr. Witzschel befand sich auf Grund dieses Strafverfahrens aufgrund des Untersuchungshaftbefehls des AG Dresden vom 13.2.2023 – 272 Gs 822/23 sowie vom 30.5.2023 – 272 Gs 2898/23 bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls am Tage der Urteilsverkündung (17.6.2025) in U-Haft.

Am 6.2.2026 hat sie ihre (nach Abzug der U-Haft noch verbleibende) Strafhaft in der JVA Chemnitz angetreten, wo sie sich aktuell immer noch befindet.

Ihr Halbstrafenantrag wurde zwischenzeitlich abgelehnt.

Frau Dr. Witzschel, geb. am 2.1.1957, war zuletzt in Moritzburg als Hausärztin tätig, wo sich das berühmte Schloss Moritzburg befindet, das u.a. durch die dort gedrehten Szenen im Film „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ weltweit bekannt geworden ist.

Da sie über das Wissen einer Fachärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie verfügt, hat sie – so wie ihr Beruf das erfordert – die Berechtigung der sog. Anti-Corona-Maßnahmen und insbesondere auch der modRNA-Injektionen von allem Anfang an kritisch hinterfragt.

Das Landgericht Dresden hat ausweislich der Urteilsgründe bei der Strafzumessung zwar das Motiv der Frau Dr. Witzschel berücksichtigt, dass sie ihre Patienten schützen wollte, aber nicht ansatzweise reflektiert, ob und inwieweit sie wegen der Ausstellung der Atteste – gerade auch auf Grund ihres fachärztlichen Sonderwissens – ggf. gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt sein könnte.

Frau Dr. Witzschel ist durch den Entzug ihrer Approbation, die erlittene strafrechtliche Verfolgung und insbesondere auch durch ihre Haftzeiten wirtschaftlich ruiniert worden.

Sie verfügt schon seit Jahren über kein Einkommen mehr. Infolgedessen ist ihr Eigenheim in Moritzburg, in dem sich auch ihre Praxisräumlichkeiten befanden, mittlerweile – weit unter seinem eigentlichen Wert – zwangsversteigert worden.

Weitere Informationen, auch dazu, wie die Verteidigung von Frau Dr. Witzschel unterstützt werden kann, finden Sie nachfolgend:

 

Zum 1. (rechtskräftig abgeschlossenen) Strafverfahren gegen Frau Dr. med. Bianca Sabine Witzschel:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025175.html

Und so sah die Berichterstattung über die Urteilsverkündung des LG Dresden aus:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-dresden-falsche-gesundheitszeugnisse-ausgestellt-aerztin-haftstrafe

Von 1 Ausnahme abgesehen sind alle bisherigen  Verteidiger-Mandate zwischenzeitlich beendet worden.

 

II. Spenden / Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten / Wovon bitte Abstand genommen wird

Wer Frau Dr. Witzschel und meine Wahlverteidigung in diesem Verfahren unterstützen möchte, der kann das wie folgt tun:

1.

Spenden:

Da Frau Dr. Witzschel auf Grund der zurückliegenden Strafverfolgung mittlerweile vollkommen mittellos ist, ist die Finanzierung meiner Arbeit als Verteidiger von Ihrer Unterstützung abhängig.

Spenden für meine Verteidigung können Sie mir wie folgt zukommen lassen:

Verwendungszweck: „Schenkung für Verteidigung Witzschel“

Paypal – senden an: ra.wschmitz@gmail.com

Bank – Empfänger: Wilfried Schmitz, Volksbank Heinsberg, IBAN: DE78370694125002444013, BIC: GENODED1HRB

2.

Die kritische Auseinandersetzung mit den Strafverfahren gegen Frau Dr. Witzschel ist eine Angelegenheit aller anständigen Menschen.

Die kommenden Strafverhandlungstermine vor dem LG Dresen werden für jedermann zugänglich sein.

Sobald die Verhandlungstermine feststehen, werde ich diese auf meinem Telegram-Kanal

https://t.me/RAWilfriedSchmitz

veröffentlichen.

Verfolgen Sie bitte als Zuschauer die kommenden Verhandlungstermine vor dem Landgericht Dresden. Eine aufmerksame und kritische Öffentlichkeit ist unverzichtbar und ein starkes Zeichen, um Frau Dr. Witzschel vor Gericht zu unterstützen.

3.

Was jeder tun kann? Für Frau Dr. Witzschel beten !

Was jeder für zu Unrecht Verfolgte wie Frau Dr. med. Bianca Sabine Witzschel tun kann? Beten! Denn ich habe die absolute Gewissheit, dass ein von Gott erhörtes Gebet unendlich mehr bewirken kann, als wir Menschen aus eigener Kraft bewirken können. Von daher hoffe ich, dass möglichst viele Menschen dafür beten, dass Frau Dr. Witzschel endlich Gerechtigkeit widerfährt.

Für welche Form der Unterstützung Sie sich auch immer entscheiden mögen:

Herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung !

4.

Wovon bitte Abstand genommen wird:

a)

Frau Dr. Witzschel kann in der Haft nicht alle Briefe beantworten, die sie erhält. Das wird jeder nachvollziehen können. Von daher bitten wir auch davon abzusehen bei ihr oder bei mir als ihrem Anwalt nachzufragen, warum denn nun ein Brief oder mehrere Briefe an sie nicht von ihr beantwortet worden ist. 

b)

Bitte stellen Sie bei Behörden oder den Gerichten (Strafvollstreckungskammer Chemnitz / Landgericht Dresden) keine „Anträge“ „für“ Frau Dr. Witzschel. 

Hier kann nicht jeder einfach ungebeten den privaten / ehrenamtlichen Hilfsverteidiger spielen und Anträge stellen, die sie ohne Vollmacht bzw. ohne Wissen und Wollen von Frau Dr. Witzschel gar nicht stellen können und deren Inhalt zudem regelmäßig weder der Lebens- und Haftsituation von Frau Dr. Witzschel noch der Sach- und Rechtslage entspricht.

Die Verteidigung von Frau Dr. Witzschel wird durch solche Eingaben an Behörden und Gerichte, von denen sie keine Kenntnis hat, nicht gefördert, sondern vielmehr unnötig belastet, vor allem dann, wenn solche Eingaben in die Ermittlungsakte oder die Strafvollstreckungsakte gelangen und von der Verteidigung deshalb ggf. höchst vorsorglich klargestellt werden muss, dass diese und jene Eingabe ebenfalls eigenmächtig gemacht wurde und somit nicht mit Frau Dr. Witzschel und ihren Verteidigern abgestimmt war.

Die Verteidigung ist auch so schon aufwendig genug. Von daher muss davon abgesehen werden, Frau Dr. Witzschel oder ihren Verteidigern Entwürfe für solche Eingaben oder Kopien schon abgeschickter Briefe mit der Bitte um Durchsicht und Stellungnahme zu übermitteln.

 

III. Interviews und öffentliche Auftritte zu diesem Strafverfahren

Frau Dr. Witzschel möchte in der JVA in Chemnitz aktuell grundsätzlich keine Interviews geben, da sie sich auf ihre weitere Verteidigung fokussieren möchte.

Am Karfreitag, den 3.4.2026, war ich ab 14 Uhr Gast im Corona-Ausschuss und habe dabei u.a. auch über die Verteidigung der Frau Dr. med. Bianca Sabine Witzschel gesprochen.

Ein weiteres Thema war der Zustand der Rechtspflege in Deutschland seit 2020.