Nachfolgende Gliederung

A)  Grundsätzliche Informationen

B) Kontaktformular für Impfgeschädigte

Hinweis: Im Kontext von Covid-19-Injektionen wird die Verwendung der Bezeichnung „Impfung“ abgelehnt, so dass dieser Begriff und seine Ableitungen nachfolgend stets in Anführungszeichen gesetzt werden.

 

A)

Grundsätzliche und einführende Informationen für Impfgeschädigte:

I.

Ab April 2024 werde ich Covid-19-„Impf“-Geschädigte, denen Comirnaty von BioNTech verabreicht wurde, zivil- und strafrechtlich vertreten.

Meine Gründe habe ich Mitte März 2023 in einem Interview mit transition-news ausführlich erläutert:

https://transition-news.org/klage-gegen-biontech-rumgepfuscht-manipuliert-getrickst-gelogen-und-getauscht

Die strafrechtliche Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld für Covid-19-Injektionen-Folgeschäden bietet gegenüber der zivilrechtlichen Option ggf. eine ganze Reihe von Vorteilen, insbesondere auch Beweiserleichterungen und Kostenvorteile, da

grundsätzlich jeder auch ohne Anwalt Strafanzeige erstatten kann (was in diesem Kontext angesichts der Komplexität und Schwierigkeit der Materie aber nicht zu empfehlen ist),

bei bestimmten Folgeschäden eine Vertretung durch einen Anwalt (als Nebenklägervertreter) möglich ist,

mittellose, unter Umständen (vgl. § 397 a StPO) aber auch nicht mittellose (also sogar wohlhabende) Geschädigte sich ggf. auf Prozesskostenhilfe-Basis einen Anwalt (als Nebenklägervertreter) beiordnen lassen können und

Schadenersatzansprüche im Rahmen des sog Adhäsionsverfahrens angemeldet werden können. vgl.:

§ 395 StPO Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger – Gesetzestext hier klicken

§ 397 StPO Verfahrensrechte des Nebenklägers – Gesetzestext hier klicken

§ 397 a StPO: Bestellung eines Beistands, Prozesskostenhilfe – Gesetzestext hier klicken

§ 403 StPO: Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren – Gesetzestext hier klicken

II.

Zur Einführung in diese Thematik „Covid-19-„Impf“-Schäden empfehle ich Ihnen die anderen Links auf meiner Homepage, die sich aus verschiedenen Blickwinkeln mit der Covid-19-Injektionskampagne und ihren Folgen befassen.

Eine gute Einführung in die Thematik bieten die Strafanzeige der Schweizer Kanzlei Kruse Law vom 7.2.2024 und der „Evidenzreport“ dazu, siehe:

beA1Anlage2b

beA1Anlage2D

Diese Strafanzeige ist in 6 Sprachen – auch auf deutsch – auf der Webseite der Kanzlei Kruse Law unter folgendem Link abrufbar.

https://corona-anzeige.ch/strafanzeige/

Das Quellenverzeichnis und der Evidenzreport dazu sind ebenfalls dort in deutsch abrufbar.

Eine weitere sehr gute Einführung bietet das eBook „Warum mRNA-Impfungen giftig sind“ von Dr. Michael Palmer et. al., das die Autoren für alle kostenlos zugänglich gemacht haben:

Dr. Michael Palmer – ebook-deutsch (17.4.2024) Warum mRNA giftig sind

Diese Erkenntnisse können problemlos für die deutsche Zivil- und Strafrechtspflege nutzbar gemacht und unter die einschlägigen (Straf-)Tatbestände subsumiert werden.

B)

Haben Sie Impfschaden und möchten Ihre Ansprüche geltend machen? – Hier mein Kontaktformular:

Um Sie beraten zu können, füllen Sie den folgenden Formular vollständig aus. Ich kontaktiere Sie schnellstmöglich.

    1. Persönliche Daten


    2. Angaben zur Rechtschutzversicherung

    3. Leistung der Rechtschutzversicherung



    4.1 Vorsorgevollmacht Vollmacht (optional)

    Laden Sie die Vorsorgevollmacht unterschrieben hoch.

    4.2 Vollmacht Zivilsachen


    5. Angaben der Impfungen

    6.1 Beschwerden

    6.2 Ärzliche Berichte





    7. Schadenersatz

    SchadenersatzSchmerzensgeldzivilrechtilichstrafrechtlich



    8. Kontaktmöglichkeiten